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Selbstbestimmung – Was bedeutet das?

Ich merke, dass Thema Selbstbestimmung ist immer wieder ein sehr wichtiges für Eltern. Daher möchte ich Selbstbestimmung hier etwas genauer definieren, bzw. auf- und erklären, was Selbstbestimmung heißt und/oder auch nicht heißt, da es immer wieder zu Missverständnissen kommt.

Selbstbestimmung wird gerne als ‘uneingeschränktes Recht, unter allen Umständen, selbst zu entscheiden’ angesehen. Als gäbe es nur die eine Person und sonst nichts. Allerdings leben wir Menschen nicht in einer Blase, die jeder für sich selbst beansprucht, sondern immer noch in einer Familie/Gesellschaft in der JEDER das Recht auf Selbstbestimmung hat, heißt irgendwo muss es also eine Grenze geben.
Daher hier nun etwas zur Selbstbestimmung im Allgemeinen.

Was genau ist das Recht auf Selbstbestimmung?
Die Selbstbestimmung basiert auf dem Grundgesetz Art. 2 (1), wo es heißt: “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.” Das Recht auf Selbstbestimmung wird also von unserem Grundrecht zur freien Entfaltung abgeleitet. Ein eigenständiger Bestandteil der Rechtsordnung ist es nicht.

Was beinhaltet die Selbstbestimmung?
Das Recht auf freie Entfaltung besagt, dass jeder Mensch das Recht hat, über sein Leben selbst zu bestimmen. Jeder Mensch hat das Recht, zu entscheiden, wie er sein Leben gestaltet – unabhängig dessen, was andere darüber denken und sagen.

Hat das Recht auf Selbstbestimmung Grenzen?
Natürlich gibt es bei unserem Recht auf freie Entfaltung eine Einschränkung. Jeder hat das Recht auf Selbstbestimmung, solange er sich im gesetzlichen Rahmen aufhält und keinen anderen gefährdet.
Zur Wiederholung: “[…] soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. […]”

Ein Beispiel:
Da ich ein autonomer Mensch bin und damit selbst über mich, mein Leben und meine Handlungen bestimmen darf, kann ich mich gegen Gesetze stellen (gegen natürliche oder staatliche), aber in der Regel geschieht dies nicht ohne Konsequenz(en). Stelle ich mich gegen das natürliche Gesetz der Schwerkraft, überlebe ich das evtl. nicht oder bin (schwer) verletzt. Stelle ich mich z. B. gegen die StvO, kann ich auch hier (schwer) verletzt werden oder muss eine Strafe zahlen/ gehe in ein Gefängnis. Ich trage also die Konsequenzen, auch dann, wenn ich gar nicht wusste, welche Konsequenz mein Handeln hat/ haben könnte („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“).

Um dies nun auf unsere Kinder zu übertragen:
Auch sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung (sie sind schließlich Menschen). Anders als im Erwachsenenstrafrecht haften sie natürlich nicht für (alle) Schäden. Im Fall des Falles haften Eltern für ihre Kinder. Unsere elterliche Fürsorgepflicht sollte aber so sein, dass es dazu gar nicht kommen muss. Der Schutz unseres Kindes steht für uns, aus elterlicher Fürsorgepflicht, an erster Stelle, da Kinder – je nach geistiger Reife – die Konsequenzen ihres Handelns nicht selbst tragen können (dürfen). Daher sind wir für die Erfüllung des Grundgesetz Art. 2 (2): “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.”, mit verantwortlich.

Das heißt aber nun nicht, dass wir jedwede Entscheidung die wir treffen, mit dem GG Art. 2 (2) Teil eins, rechtfertigen sollten. All das, was wir entscheiden, sollte immer zum Wohle des Kindes geschehen. Und das Recht auf freie Entfaltung (auf Selbstbestimmung; “die Freiheit der Person ist unverletzlich”), ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens, gleichwohl auch dem unserer Kinder.

Zusammenfassend können wir also sagen:
Selbstbestimmung bedeutet, in einem gewissen gesetzlichen, oder familiären Rahmen, selbst über sein Leben und seine Handlungen zu entscheiden, ohne künstliches Einwirken von außen, außer es dient dem Schutz eines anderen. Das heißt, strikte Reglementierung beraubt uns (unsere Kinder) dem Recht auf freie Entfaltung. Zudem können wir nicht all unsere Entscheidungen mit Schutz des körperlichen und geistigen Wohles eines anderen rechtfertigen. Zuallererst müssen wir hinterfragen, achtsam sein und genau abwägen, wann ist es wirklicher Schutz ist und wann es nur unsere Angst ist, oder wann es nur irgendwelche Glaubenssätze sind. Wie wir diese Erkenntnisse nun auf Medienkonsum, Schlaf und Süßigkeiten übertragen können, wollen wir in den nächsten Wochen hier besprechen.

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One Response so far.

  1. […] was Selbstbestimmung ganz allgemein bedeutet, habe ich in meinem anderen Artikel schon geschrieben,. Heute beziehen wir uns auf den […]

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